Qui accusare volunt, probationes habere debent, cum neque iuris neque aequitatis ratio permittat, ut alienorum instrumentorum inspiciendorum potestas fieri debeat.
von leander.8867 am 12.04.2020
Personen, die Anschuldigungen erheben wollen, müssen eigene Beweise besitzen, da weder Rechtsprinzipien noch Billigkeit es erlauben, jemandem das Recht zu gewähren, fremde Dokumente einzusehen.
von aurelia.868 am 30.05.2021
Diejenigen, die anklagen wollen, müssen Beweise haben, da weder die Vernunft des Rechts noch der Billigkeit es erlaubt, dass die Befugnis zur Einsichtnahme fremder Unterlagen gewährt werden sollte.