Actore enim non probante qui convenitur, etsi nihil ipse praestarit, obtineat.
von heinrich.961 am 26.08.2016
Wenn der Kläger nichts beweist, soll derjenige, der verklagt wird, auch wenn er selbst nichts beigebracht hat, obsiegen.
von tim8875 am 14.07.2017
Wenn der Kläger seinen Fall nicht beweisen kann, sollte der Beklagte gewinnen, selbst wenn er keine eigenen Beweise vorgelegt hat.