Non est novum eum a quo petitur pecunia implorare rationes creditoris, ut fides constare possit.
von emilie.z am 27.05.2019
Es ist nicht ungewöhnlich, dass jemand, der zur Zahlung aufgefordert wird, die Unterlagen des Gläubigers einsehen möchte, um die Schuld überprüfen zu können.
von jakob.w am 23.07.2017
Es ist nicht neu, dass derjenige, von dem Geld gefordert wird, die Rechnungslegung des Gläubigers erbittet, damit Vertrauen hergestellt werden kann.