Ne quis vela regia suspendere vel titulum audeat sine praeceptione iudicis competentis rebus alienis imponere, quas quocumque modo qualiscumque persona possideat, licet non dominus, licet iniustus possessor ac temerarius invasor qui possidet doceatur.
von jannick.931 am 20.05.2018
Es wage niemand, königliche Vorhänge aufzuhängen oder ohne Anordnung eines zuständigen Richters einen Titel auf fremdes Eigentum zu setzen, welches eine Person jeglicher Art auf welche Weise auch immer besitzt, auch wenn sie nicht der Eigentümer ist, auch wenn sie als unrechtmäßiger Besitzer und leichtfertiger Eindringling, der es besitzt, nachgewiesen wird.
von isabel913 am 29.11.2016
Niemand darf königliche Banner aufhängen oder Eigentumsansprüche auf fremde Immobilien ohne Anordnung eines zuständigen Richters erheben, unabhängig davon, wer die Immobilie gegenwärtig besitzt oder wie er sie erworben hat, selbst wenn er nicht der rechtmäßige Eigentümer ist oder als unrechtmäßiger Besetzer oder Eindringling nachgewiesen wird.