Si quis maior annis adversus pacta vel transactiones nullo cogentis imperio libero arbitrio et voluntate confecta putaverit esse veniendum vel interpellando iudicem vel supplicando principibus vel non implendo promissa, eas autem invocato dei omnipotentis nomine eo auctore solidaverit, non solum inuratur infamia, verum etiam actione privatus, restituta poena quae pactis probatur inserta, et rerum proprietate careat et emolumento, quod ex pacto vel transactione illa fuerit consecututs:
von keno974 am 31.05.2021
Wenn jemand, der volljährig ist, gegen Vereinbarungen oder Transaktionen, die ohne Zwang durch freies Urteil und Willen getroffen wurden, zu verstoßen gedenkt, sei es durch Anrufung eines Richters, durch Bittstellung bei Fürsten oder durch Nichterfüllung von Versprechen, und wenn er darüber hinaus diese Vereinbarungen dadurch bekräftigt hat, dass er den Namen des allmächtigen Gottes als Urheber anruft, soll er nicht nur mit Ehrlosigkeit gebrandmarkt, sondern auch der Rechtshandlung beraubt werden, wobei die in den Vereinbarungen nachweislich festgelegte Strafe wiederhergestellt wird, und er soll sowohl das Eigentumsrecht als auch den Vorteil verlieren, den er aus dieser Vereinbarung oder Transaktion erlangt hat:
von valeria978 am 19.01.2022
Wenn jemand, der volljährig ist, ohne Zwang aus freiem Willen Vereinbarungen oder Verträge abschließt und dann versucht, diese zu brechen - sei es durch Gerichtsverfahren, Appelle an Herrscher oder einfach durch Nichterfüllung seiner Versprechen - nachdem er diese Vereinbarungen durch einen Eid bei Gottes Namen besiegelt hat, wird er ernsthafte Konsequenzen zu gewärtigen haben. Er wird nicht nur öffentlich entehrt, sondern verliert auch sein Recht, rechtliche Schritte einzuleiten, muss alle in der ursprünglichen Vereinbarung festgelegten Strafen zahlen und wird sowohl das betreffende Eigentum als auch alle Vorteile aus der Vereinbarung oder dem Vertrag verwirken.