Ubi pactum vel transactio scripta est atque aquilianae stipulationis et acceptilationis vinculis firmitas iuris innexa est, aut subsecutis secundum leges accommodandus est consensus aut poena una cum his quae data probantur ante cognitionem causae, si et adversarius hoc maluerit, inferenda est.
von mathis.g am 17.09.2015
Wenn eine Vereinbarung oder ein Vertrag schriftlich festgehalten und rechtlich durch formelle Vertragsbestimmungen und Freistellungsverfahren gesichert wurde, muss man entweder den nachfolgenden rechtlichen Anforderungen nachkommen oder, wenn die Gegenpartei es bevorzugt, eine Strafe zahlen und alles Erhaltene zurückgeben, bevor der Fall vor Gericht gelangt.
von clemens935 am 17.11.2016
Wo ein Pakt oder eine Transaktion schriftlich festgehalten wurde und die Rechtskraft mit den Ketten der aquilischen Stipulation und Acceptilation gebunden ist, muss entweder der Konsens gemäß den nachfolgenden Gesetzen angepasst werden oder eine Strafe zusammen mit den nachgewiesenen Leistungen vor der Verhandlung des Falls entrichtet werden, wenn der Gegner dies bevorzugt.