Sed et si quae leges in veteribus libris positae iam in desuetudinem abierunt, nullo modo vobis easdem ponere permittimus, cum haec tantummodo obtinere volumus, quae vel iudiciorum frequentissimus ordo exercuit vel longa consuetudo huius almae urbis comprobavit, secundum salvii iuliani scripturam, quae indicat debere omnes civitates consuetudinem romae sequi, quae caput est orbis terrarum, non ipsam alias civitates.
von mailo8866 am 29.09.2016
Selbst wenn Gesetze, die in alten Büchern verzeichnet sind, mittlerweile außer Gebrauch gekommen sind, erlauben wir keinesfalls, dass ihr eben diese Gesetze geltend macht, da wir nur jene Dinge gelten lassen wollen, die entweder durch die häufigste Gerichtsordnung ausgeübt wurden oder die durch die lange Gewohnheit dieser nährenden Stadt bestätigt worden sind, gemäß der Schrift des Salvius Julianus, die besagt, dass alle Städte der Gewohnheit Roms folgen sollen, welche das Haupt der Erdenwelt ist, nicht aber andere Städte.
von nikita.n am 29.09.2020
Darüber hinaus erlauben wir nicht, alte Gesetze aus veralteten Büchern vorzuschlagen, die nicht mehr in Gebrauch sind. Wir möchten nur jene Gesetze beibehalten, die entweder regelmäßig von Gerichten angewendet werden oder durch die langjährigen Traditionen dieser großen Stadt bestätigt wurden. Dies folgt den Schriften des Salvius Julianus, der feststellte, dass alle Städte den Bräuchen Roms folgen sollten, da Rom die Hauptstadt der Welt ist, und nicht umgekehrt.