Quae enim iam vel iudiciali sententia finita sunt vel amicali pacto sopita, haec reuscitari nullo volumus modo.
von malou845 am 14.03.2022
Diejenigen Angelegenheiten, die bereits durch gerichtliches Urteil entschieden oder durch gütliche Einigung beigelegt wurden, wollen wir auf keine Weise wieder aufnehmen.
von leonhard.o am 11.10.2022
Wir möchten keine Angelegenheiten wieder aufnehmen, die bereits durch gerichtliche Entscheidungen oder gütliche Einigungen abgeschlossen sind.