Quae oportet non solum in casibus, quos futurum tempus creaverit, sed etiam in adhuc pendentibus et iudiciali termino vel amicali compositione necdum sopitis obtinere.
von conradt.e am 02.09.2014
Diese Regeln sollen nicht nur für zukünftige Fälle gelten, sondern auch für diejenigen, die noch anhängig sind und bisher weder durch gerichtliche Entscheidungen noch durch gütliche Einigungen abgeschlossen wurden.
von celine.9886 am 26.08.2015
Es ist notwendig, dies nicht nur in Fällen zu erlangen, die die Zukunft schaffen wird, sondern auch in noch schwebenden und von gerichtlicher Entscheidung oder gütlicher Einigung noch nicht abgeschlossenen Angelegenheiten.