Omnibus auctoribus iuris aequa dignitate pollentibus et nemini quadam praerogativa servanda, quia non omnes in omnia, sed certi per certa vel meliores vel deteriores inveniuntur.
von gustav.931 am 20.09.2021
Bei allen Rechtsautoren, die in gleicher Würde stark sind und bei denen niemandem eine Prärogative vorbehalten werden soll, da nicht alle in allen Dingen als überlegen oder unterlegen gelten, sondern gewisse durch bestimmte Angelegenheiten.
von natali.8834 am 17.10.2017
Da alle Rechtsinstanzen gleichwertige Geltung besitzen und niemandem ein besonderes Privileg gewährt werden sollte, weil nicht jeder in allem herausragend ist, sondern bestimmte Einzelpersonen in bestimmten Bereichen besser oder schlechter sind.