Sane si servus aut colonus vel adscripticius, familiaris sive libertus et huiusmodi aliqua persona domestica vel condicioni subdita conquassatis rebus certis atque subtractis aut se ipsum furatus ad sacrosancta se contulerit loca, statim a religiosis oeconomis sive defensoribus, ubi primum hoc scire potuerint, per eos videlicet ad quos pertinent, ipsis praesentibus pro ecclesiastica disciplina et qualitate commissi aut ultione competenti aut intercessione humanissima procedente, remissione veniae et sacramenti interveniente securi ad locum statumque proprium revertantur, rebus, quas secum habuerint, reformandis.
von lenni.954 am 28.11.2024
Wenn ein Sklave, Pachtbauer, leibeigener Bauer, Hausangehöriger, Freigelassener oder eine ähnliche Hausdienstkraft oder eine Person unter Verpflichtung Eigentum beschädigt und stiehlt oder flieht und Zuflucht an heiligen Orten sucht, müssen die Kirchenverwalter oder -verteidiger, sobald sie davon erfahren, Folgendes sicherstellen: Die Herren des Flüchtlings sollen anwesend sein, und gemäß Kirchenregeln und der Art des Vergehens soll entweder eine angemessene Bestrafung oder eine barmherzige Intervention vorgenommen werden. Nach Erhalt einer Begnadigung und Leistung eines Eides können diese Personen sicher an ihren ursprünglichen Ort und Status zurückkehren und müssen jegliches mitgenommene Eigentum zurückgeben.
von klara949 am 07.12.2019
Wahrlich, wenn ein Sklave oder Kolone oder Hörigem, ein Hausangehöriger oder Freigelassener oder eine solche häusliche Person oder jemand unter einer Bedingung, nachdem er gewisse Dinge beschädigt und gestohlen hat oder sich selbst gestohlen hat, sich in heilige Orte begeben hat, sollen sofort von den religiösen Verwaltern oder Verteidigern, sobald sie dies werden haben wissen können, durch jene, denen sie offensichtlich angehören, mit Gegenwärtigen gemäß kirchlicher Disziplin und der Qualität des Vergehens, entweder mit angemessener Bestrafung oder mit höchst menschlicher Fürsprache vorgehend, mit Gewährung von Vergebung und unter Dazwischentreten eines heiligen Eides, sie sicher an ihren eigenen Ort und Stand zurückkehren, mit den Dingen, die sie bei sich hatten, die zu restituieren sind.