Diutius enim eos intra ecclesiam non convenit commorari, ne patronis seu dominis per ipsorum ab sentiam obsequia iusta denegentur et ipsi per incommodum ecclesiae egentium et pauperum alantur expensis.
von frederik.o am 25.12.2015
Es ziemt sich nicht, dass sie sich zu lange in der Kirche aufhalten, da dies ihren Herren die geschuldeten Dienste verweigern würde und sie auf Kosten der Kirchenmittel unterhalten würden, die für Arme und Bedürftige vorgesehen sind.
von friederike9837 am 11.05.2019
Es ziemt sich nicht länger für sie, innerhalb der Kirche zu verbleiben, damit nicht Gönnern oder Herren durch ihre Abwesenheit rechtmäßige Dienste verweigert werden und sie selbst nicht durch die Unannehmlichkeit der Kirche von den Ausgaben der Bedürftigen und Armen unterhalten werden.