Inter haec autem, quae sedulo ad religiosi oeconomi sive defensoris ecclesiae sollicitudinem curamque respiciunt, erit etiam illud observandum, ut singulorum intra ecclesias confugientium personas causasque incessanter conquirant, denique iudices vel eos, ad quos causae et personae pertinent, instantius instruant, ut aequitatis convenientiam diligentius exsequantur.
von medina.d am 09.08.2017
Darüber hinaus gehört zu den Aufgaben, die in den sorgfältigen Zuständigkeitsbereich des kirchlichen Administrators oder Schutzherrn fallen, auch Folgendes: unablässig die Identitäten und Umstände all derjenigen zu untersuchen, die in Kirchen Zuflucht suchen, und sodann die zuständigen Richter oder Behörden umgehend über diese Fälle und Personen in Kenntnis zu setzen, damit diese die Gerechtigkeit gründlicher vollstrecken können.
von mariella.977 am 23.02.2020
Unter diesen Dingen, die sorgfältig zur Aufgabe und Sorgfalt des religiösen Verwalters oder Verteidigers der Kirche gehören, wird auch dies zu beachten sein, dass sie unaufhörlich die Personen und Fälle derjenigen erforschen, die Zuflucht in Kirchen suchen, und schließlich die Richter oder diejenigen, welchen die Fälle und Personen obliegen, dringender anweisen, dass sie der Billigkeit entsprechend sorgfältiger vorgehen.