Nemo conclamationibus utatur, nemo moveat tumultum aut impetum committat vel conventicula collecta multitudine in qualibet parte civitatis vel vici vel cuiuscumque loci colligere aut celebrare conetur.
von vinzent.t am 10.02.2018
Niemand soll Aufschreie verwenden, niemand soll Tumult erregen oder einen Angriff begehen oder, eine Menschenmenge versammelt, versuchen, Versammlungen an irgendeinem Teil der Stadt oder des Dorfes oder an irgendeinem Ort zu versammeln oder abzuhalten.
von piet.a am 29.04.2019
Niemand darf in der Öffentlichkeit schreien, Störungen verursachen, Gewalthandlungen begehen oder versuchen, nicht genehmigte Versammlungen an irgendeinem Ort in der Stadt, im Dorf oder an einem anderen Standort zu organisieren oder abzuhalten.