Nemo alienigenis barbaris cuiuscumque gentis ad hanc urbem sacratissimam sub legationis specie vel sub quocumque alio colore venientibus aut in diversis aliis civitatibus vel locis loricas et scuta et arcus sagittas et spathas et gladios vel alterius cuiuscumque generis arma audeat venumdare, nulla prorsus isdem tela, nihil penitus ferri vel facti iam vel adhuc infecti ab aliquo distrahatur.
von domenick.979 am 07.08.2022
Es ist niemandem erlaubt, Waffen - einschließlich Rüstungen, Schilde, Bögen, Pfeile, Schwerter jeglicher Art - an fremde Barbaren aus irgendeiner Nation zu verkaufen, die in diese heilige Stadt kommen, unabhängig davon, ob sie behaupten, Gesandte zu sein, oder einen anderen Vorwand vorbringen. Dies gilt ebenso für andere Städte und Orte. Es ist vollständig untersagt, ihnen jegliche Waffen oder Eisenwaren zu verkaufen, ob als Fertigprodukte oder Rohmaterialien.
von malia.947 am 12.08.2013
Es wage niemand an fremde Barbaren welcher Völkerschaft auch immer, die in diese heiligste Stadt unter dem Vorwand einer Gesandtschaft oder unter irgendeinem anderen Vorwand kommen, oder in verschiedenen anderen Städten oder Orten, Brustpanzer und Schilde und Bögen, Pfeile und Spathen und Schwerter oder Waffen irgendeiner anderen Art zu verkaufen, keinerlei Waffen an dieselben Personen, nichts von Eisen, weder bereits bearbeitet noch unbearbeitet, soll von irgendjemandem verkauft werden.