Ad barbaricum transferendi vini et olei et liquaminis nullam quisquam habeat facultatem ne gustus quidem causa aut usus commerciorum.
von marlene.c am 14.03.2015
Es ist niemandem erlaubt, Wein, Öl oder Fischsauce in barbarisches Gebiet zu transportieren, nicht einmal zu Verkostungs- oder Handelszwecken.
von robert.919 am 05.02.2020
Für die Verbringung von Wein, Öl und Fischsauce in barbarische Gebiete soll niemand eine Erlaubnis haben, nicht einmal zum Zweck des Kostens oder für Handelszwecke.