Nam si quis aliquid contra leges a quibusdam sibi existimet perpetrari, liceat ei adire iudicem et legitimum postulare praesidium.
von constantin8983 am 12.01.2018
Denn wenn jemand meint, dass ihm von bestimmten Personen etwas gegen die Gesetze unternommen wird, soll es ihm erlaubt sein, einen Richter aufzusuchen und rechtlichen Schutz zu verlangen.
von amara952 am 17.08.2024
Denn falls jemand glaubt, dass andere Gesetze zu seinem Nachteil verletzen, hat er das Recht, einen Richter aufzusuchen und rechtlichen Schutz zu beantragen.