Cum enim liceat et adire hereditatem et sine damno ab ea discedere ex praesentis legis auctoritate, quis locus deliberationi relinquitur?
von laila825 am 03.12.2014
Wenn es doch erlaubt ist, sowohl die Erbschaft anzunehmen als auch sich kraft der Autorität des geltenden Gesetzes ohne Schaden von ihr zurückzuziehen, welcher Raum bleibt dann noch für Überlegungen?
von jona919 am 09.08.2020
Wenn man laut diesem Gesetz eine Erbschaft nunmehr sowohl annehmen als auch ohne Verlust ausschlagen kann, welchen Sinn hat dann eine Überlegungsfrist?