Ipse autem, qui praesentem fugiens non observaverit legem, ubicumque repertus fuerit, licet in hac florentissima civitate, ad provinciam sine ullo penitus obstaculo praeceptione tui culminis, cura etiam viri clarissimi rectoris provinciae, in qua repertus fuerit, deducetur, per sex mensuum curricula ibidem moraturus, quatenus interea minime crimina possint vel furta celari.
von johan924 am 02.10.2015
Derjenige selbst, der fliehend das gegenwärtige Gesetz nicht beachtet hat, wird, wo immer er aufgefunden wird - selbst in dieser höchst blühenden Stadt - ohne jegliches Hindernis auf Anordnung Eurer Eminenz und mit Unterstützung des höchst angesehenen Provinzgouverneurs in die Provinz geführt werden, wo er aufgefunden wurde, um dort sechs Monate zu verbleiben, damit inzwischen Verbrechen oder Diebstähle keinesfalls verborgen bleiben können.
von lennox876 am 21.02.2024
Wer versucht zu fliehen und diesem Gesetz nicht Folge leistet, wird unabhängig davon, wo er gefunden wird, selbst in dieser blühenden Stadt, in seine Provinz zurückgeschickt. Diese Überstellung erfolgt auf Ihre Anweisung und mit Unterstützung des Provinzgouverneurs, an dem Ort, an dem er aufgefunden wird, ohne jegliche Einmischung. Er muss dort sechs Monate bleiben, um zu verhindern, dass in dieser Zeit Verbrechen oder Diebstähle verborgen werden können.