Officium etiam, quod eum ( debito tamen honore servato) non prohibuerit contra legis tenorem discedere, triginta librarum auri dispendio ferietur.
von anna907 am 16.09.2018
Das Verwaltungsamt wird mit einer Geldbuße von dreißig Goldpfund belegt, weil es ihn nicht daran gehindert hat, gegen den Gesetzeswortlaut zu verstoßen, und zwar unter Wahrung des gebührenden Respekts.
von noel868 am 03.03.2020
Das Amt, welches (unter Wahrung der gebührenden Ehre gleichwohl) ihn nicht daran gehindert hat, gegen den Gesetzeswortlaut abzuweichen, soll mit einer Strafe von dreißig Pfund Gold belegt werden.