Quod si vir clarissimus provinciae moderator vel eius officium reditus publicos vel opera publica contra vetitum discutiendo vel unam siliquam aut quodlibet ex isdem reditibus vel operibus vindicando sacratissimae nostrae legis praecepta transierint, quinque quidem officii primates exilio damnati perpetuo bona sua civitati quam laeserint non dubitent vindicanda, rector vero provinciae quinquaginta librarum auri ferietur dispendio:
von jasper8937 am 04.06.2018
Wenn ein Provinzgouverneur oder jemand in seinem Amt unser heiliges Gesetz verletzt, indem er öffentliche Einnahmen oder öffentliche Arbeiten entgegen dem Verbot prüft oder auch nur eine kleinste Münze oder irgendetwas anderes aus diesen Einnahmen oder Arbeiten wegnimmt, gelten folgende Strafen: Die fünf ranghöchsten Beamten werden auf Dauer verbannt und ihr Vermögen wird zugunsten der Stadt, die sie geschädigt haben, eingezogen, während der Gouverneur selbst mit einer Geldstrafe von fünfzig Pfund Gold belegt wird.
von jann.j am 24.11.2021
Wenn jedoch ein höchst angesehener angesehener Mann, der ein Provinzgouverneur ist, oder sein Amt durch Prüfung öffentlicher Einnahmen oder öffentlicher Arbeiten gegen das Verbotene oder durch Anspruch auf eine Siliqua oder irgendetwas aus denselben Einnahmen oder Arbeiten die Vorschriften unseres heiligsten Gesetzes überschritten haben, sollen fürwahr die fünf Hauptbeamten des Amtes, die zur ewigen Verbannung verurteilt wurden, nicht zweifeln, dass ihre Güter für die Stadt, die sie geschädigt haben, eingezogen werden, während der Provinzgouverneur mit dem Verlust von fünfzig Pfund Gold bestraft wird: