Hac eadem poena spectabilibus quoque iudicibus, licet illustri dignitate fuerint decorati, et eorum officiis, sicut superius distinctum est, imminenda.
von collin.l am 16.03.2024
Mit eben dieser Strafe muss auch den angesehenen Richtern, selbst wenn sie mit einer illustren Würde ausgezeichnet sind, und ihren Ämtern gedroht werden, wie es oben unterschieden wurde.
von marwin911 am 29.11.2023
Diese gleiche Strafe muss angesehenen Richtern auferlegt werden, auch wenn sie eine herausragende Stellung innehaben, sowie deren Personal, wie oben festgelegt.