In criminalibus vero negotiis dignitate quoque, qua se per suum videlicet periurium indignos esse probaverint, spolientur, ut in eos utpote illustri dignitate per suum facinus privatos inconsulta etiam nostra pietate iudicibus legum severitatem liceat exercere.
von niels.c am 07.04.2014
In Strafverfahren sollen sie zudem ihrer Würde enthoben werden, die sie durch ihren Meineid als unwürdig erwiesen haben, damit die Richter die volle Strenge des Gesetzes gegen sie anwenden können, da sie durch ihre Straftat ihren hohen Status verloren haben, ohne dass es dazu unserer Gnade bedarf.
von jaden957 am 03.10.2023
In Strafsachen sollen sie tatsächlich auch ihrer Würde beraubt werden, wenn sie durch ihren Meineid sich als unwürdig erwiesen haben, so dass es Richtern erlaubt ist, gegen sie, die durch ihre Straftat der ehrenhaften Würde verlustig gegangen sind, selbst ohne Rücksprache mit unserer Gnade, die Strenge der Gesetze anzuwenden.