Sane si illustrium ac magnificorum iudicum sententiae fuerint appellatione suspensae, eorum videlicet, quorum sententias licet appellatione suspendi, per consultationem nostram volumus audientiam expectari, licet antea privato homini, id est non illustri, lite a nobis delegata is postea tempore definitionis illustri decoratus dignitate reperiatur:
von jaden.c am 17.06.2022
Wenn Urteile hochrangiger und angesehener Richter durch Berufung ausgesetzt werden - und zwar jener Richter, deren Urteile durch Berufung ausgesetzt werden können - wollen wir, dass die Verhandlung unsere Konsultation abwartet, selbst in Fällen, in denen wir den Rechtsstreit ursprünglich einem Privatbürger (das heißt jemandem ohne herausgehobenen Rang) zugewiesen haben, der später, zum Zeitpunkt der Urteilsfindung, mit einem angesehenen Status ausgezeichnet wurde.
von luke.r am 25.10.2017
Fürwahr, wenn die Urteile erlauchter und bedeutender Richter durch Berufung ausgesetzt worden sind, nämlich derjenigen, deren Urteile durch Berufung ausgesetzt werden dürfen, wünschen wir gemäß unserer Beratung, dass eine Anhörung erwartet werde, auch wenn zuvor einem Privatmann, das heißt einem Nicht-Erlauchten, die Rechtssache von uns delegiert wurde und er sich später zum Zeitpunkt der Entscheidung mit erlauchter Würde geschmückt befinden mag: