Qui etiam apud arbitros, licet illustres sint, ex delegatione nostra cognoscentes excipiunt, si in sacratissimo nostri numinis comitatu causae dicantur.
von annabell.863 am 14.04.2015
Diejenigen, die selbst bei Schiedsrichtern, auch wenn diese angesehen sind, Einspruch erheben gegen Fälle aus unserer Delegation, wenn diese Fälle im heiligsten Gefolge unserer göttlichen Majestät vorgetragen werden.
von tuana854 am 24.10.2017
Menschen können Einwände erheben, selbst vor Richtern, die trotz ihres hohen Ranges Fälle aufgrund unserer übertragenen Zuständigkeit verhandeln, wenn diese Fälle in unserem kaiserlichen Gerichtshof verhandelt werden.