Appellatione interposita, licet ab iudice repudiata sit, in praeiudicium deliberationis nihil fieri debere et in eo statu omnia esse, quo tempore pronuntiationis fuerint, saepissime constitutum est.
von samu.833 am 13.12.2022
Es ist sehr häufig festgelegt worden, dass bei Einlegung einer Berufung, selbst wenn diese vom Richter zurückgewiesen wurde, nichts die Beratung beeinträchtigen darf und alle Dinge in dem Zustand verbleiben sollen, in dem sie zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung waren.