Novum quod postulas non est, quod, etsi rescripti mei auctoritas intercesserit, provocandi tamen facultas tibi non denegetur.
von jayden.t am 08.05.2021
Es ist nichts Neues, was du forderst: Auch wenn ich einen offiziellen Bescheid erlassen habe, wird dir dein Recht auf Berufung nicht verwehrt.
von yusuf.845 am 05.01.2019
Das, was du forderst, ist nicht neu, und selbst wenn die Autorität meines Rescripts dazwischentreten sollte, wird dir die Möglichkeit der Berufung gleichwohl nicht verwehrt.