Statuas sepulchro superimponere vel monumento, quod te extructurum profiteris, ornamenta quae putas superaddere non prohiberis, cum in iure suo eorum quae minus prohibita sunt unicuique facultas libera non denegetur.
von joana978 am 14.07.2022
Es ist Ihnen nicht untersagt, Statuen auf einem Grabmal oder Denkmal, das Sie zu errichten erklären, zu platzieren oder darüber Verzierungen anzubringen, die Ihnen passend erscheinen, da in der eigenen Rechtssphäre die freie Befugnis für Dinge, die weniger verboten sind, niemandem verwehrt wird.
von frieda.z am 08.06.2015
Man darf Statuen auf einem Grabmal oder Denkmal, das man zu errichten plant, platzieren und beliebige Verzierungen hinzufügen, die man für angemessen hält, da jeder die Freiheit hat, alles zu tun, was nicht ausdrücklich gesetzlich untersagt ist.