Quod si ante id spatium eius usus tibi interdictus est, frustra sumptus in ea re factos praestari tibi postulas, cum in aliena possessione operis facti dominium, quoad in eadem causa manet, ad eum pertinet, cuius est possessio.
von hendrik.855 am 25.12.2023
Wenn Ihnen die Nutzung vor diesem Zeitpunkt untersagt war, können Sie keine Entschädigung für getätigte Aufwendungen beanspruchen, da bei Arbeiten auf fremdem Eigentum die Rechte an diesen Arbeiten dem Eigentümer solange zustehen, wie sich die Umstände nicht ändern.
von jaydon.849 am 30.11.2020
Wurde dri jedoch vor diesem Zeitraum dessen Nutzung untersagt, forderst du vergebens, dass dir die in dieser Angelegenheit getätigten Aufwendungen erstattet werden, da das Eigentumsrecht an Arbeiten, die auf fremdem Besitz ausgeführt wurden, solange es in demselben Zustand bleibt, demjenigen zusteht, dem der Besitz gehört.