At cum mulieribus in aliena causa falsi non sit concessum accusare, tu autem haec eadem praedia te prius alii donasse proponas, fieri tibi facultatem accusandi contra iuris postulas formam.
von ibrahim.b am 25.03.2022
Da Frauen nicht berechtigt sind, Betrugsvorwürfe in Fällen zu erheben, die sie nicht direkt betreffen, und Sie behaupten, diese Liegenschaften zuvor bereits einer anderen Person überlassen zu haben, fordern Sie unrechtmäßig das Recht, eine Anklage zu erheben, die gegen das Rechtsverfahren verstößt.
von lenni951 am 03.10.2013
Während Frauen es in fremden Betrugsfällen nicht erlaubt ist anzuklagen, schlägst du vor, dass du dieselben Grundstücke zuvor einem anderen geschenkt habest, und forderst nun, dass dir entgegen der Rechtsform die Befugnis zur Anklage erteilt werde.