Si ad scribatum nominatus non provocasti, convelli statuta non possunt.
von samu.828 am 09.02.2024
Wenn Sie gegen die Ernennung zum Schriftführer nicht Einspruch erhoben haben, können die Statuten nicht angefochten werden.
von bennet971 am 29.08.2018
Wenn Sie Ihrer Ernennung zum Schriftführer nicht widersprochen haben, können die Entscheidungen nun nicht mehr rückgängig gemacht werden.