Hodie autem non ita stricte haec procedere volumus, sed eum qui ante tempus pactionis vel obligationis litem inferre ausus est Zenonianae constitutioni subiacere censemus, quam sacratissimus legislator de his qui tempore plus petierunt protulit, ut et inducias, quas, sive ipse actor sponte indulserit vel natura actionis continet, contempserat, in duplum habeant hi qui talem iniuriam passi sunt, et post eas finitas non aliter litem suscipiant, nisi omnes expensas litis antea acceperint, ut actores, tali poena perterriti, tempora 1itium doceantur observare.
von leonard.958 am 01.09.2013
Wir möchten diese Angelegenheiten heutzutage nicht mehr so streng handhaben, aber wir bestimmen, dass jeder, der es wagt, eine Klage vor der vereinbarten Zeit oder vor Fälligkeit der Verpflichtung einzureichen, dem Zenonischen Gesetz unterliegt. Dieses Gesetz, das von unserem höchstverehrten Gesetzgeber bezüglich derjenigen erlassen wurde, die verfrühte Ansprüche geltend machten, besagt, dass diejenigen, die durch solch ein Unrecht geschädigt wurden, eine doppelte Fristverlängerung erhalten sollen, die entweder freiwillig vom Kläger gewährt oder in der Natur der Handlung begründet ist. Nach dieser verlängerten Frist können sie die Klage nicht weiterverfolgen, es sei denn, sie haben zuvor eine Kompensation für alle Rechtskosten erhalten. Diese Strafe soll die Kläger lehren, die rechtmäßigen Fristen zu respektieren.
von joshua.u am 14.03.2017
Heute jedoch wollen wir diese Dinge nicht mehr so streng handhaben, sondern wir verfügen, dass derjenige, der es gewagt hat, eine Klage vor der vereinbarten Zeit oder Verpflichtung einzureichen, der Zenonischen Verfassung unterliegt, die der höchst heilige Gesetzgeber bezüglich derjenigen erlassen hat, die mehr Zeit forderten, sodass auch die Fristen, die entweder der Kläger selbst freiwillig gewährt oder die Natur des Verfahrens enthält, die er missachtet hat, von denjenigen, die solch eine Verletzung erlitten haben, verdoppelt werden, und nachdem diese beendet sind, sollen sie die Klage nicht anders fortführen, es sei denn, sie haben zuvor alle Prozesskosten erhalten, damit die Kläger, durch solch eine Strafe erschrocken, lernen, die Fristen der Verfahren einzuhalten.