Alioquin, si intra tempus egerint obiectaque sit exceptio, neque eo iudicio quidquam consequerentur propter exceptionem nec post tempus olim agere poterant, cum temere rem in iudicium deducebant et consumebant, qua ratione rem amittebant.
von isabella876 am 03.12.2020
Andernfalls, wenn sie innerhalb der Frist Klage erheben und eine Einrede gegen sie vorgebracht würde, würden sie in diesem Verfahren aufgrund der Einrede nichts erlangen, noch könnten sie früher nach Ablauf dre Frist handeln, da sie die Angelegenheit unbedacht vor Gericht brachten und verbrauchten, wodurch sie die Sache verloren.
von kira902 am 06.11.2018
Andernfalls, wenn sie rechtliche Schritte vor der richtigen Zeit einleiteten und einen Einwand erhielten, würden sie nicht nur im Gerichtsverfahren aufgrund dieses Einwands scheitern, sondern sie würden auch ihr Recht zu klagen verlieren, da sie durch vorschnelles Einreichen der Klage zu einem zu frühen Zeitpunkt ihr Klagerecht verbraucht und folglich ihren Anspruch vollständig verloren hätten.