Qualis est pacti conventi, cum convenerit, ne intra certum tempus ageretur, veluti intra quinquennium, nam finito eo tempore non impeditur actor rem exsequi.
von melisa.y am 04.09.2014
Dies ist die Rechtswirkung einer Vereinbarung, bei der die Parteien vereinbaren, für einen bestimmten Zeitraum, wie beispielsweise fünf Jahre, keine Rechtsschritte zu unternehmen: Sobald dieser Zeitraum abgelaufen ist, steht nichts mehr dem Kläger im Wege, seinen Fall zu verfolgen.
von lanah.u am 28.06.2015
So beschaffen ist eine vereinbarte Übereinkunft, wenn vereinbart wurde, dass innerhalb einer bestimmten Zeit keine Klage erhoben werden soll, beispielsweise innerhalb eines Quinquenniums, denn nach Ablauf dieser Zeit ist der Kläger nicht gehindert, die Angelegenheit zu verfolgen.