Ex certo tempore aut ad certum tempus non potest, veluti POST QUINQUENNIUM QUAM MORIAR vel EX KALENDES ILLIS aut USQUE AD KALENDAS ILLAS HERES ESTO:
von Liara am 21.04.2016
Es ist nicht möglich, jemanden zu einem bestimmten Zeitpunkt oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zum Erben zu ernennen, beispielsweise: Sei mein Erbe fünf Jahre nach meinem Tod oder ab dem ersten Tag des Monats oder bis zum ersten Tag des Monats sei mein Erbe.
von bela.s am 07.06.2021
Von einer bestimmten Zeit an oder bis zu einer bestimmten Zeit ist es nicht möglich, wie zum Beispiel: ER SOLL ERBE SEIN NACH FÜNF Jahren, NACHDEM ICH GESTORBEN BIN, oder VON JENEN KALENDAE oder BIS ZU JENEN KALENDAE SOLL ER ERBE SEIN