Ad certum tempus vel ex certo tempore vel sub condicione vel ante heredis institutionem posse dari tutorem non dubitatur.
von amy.872 am 10.06.2020
Es besteht kein Zweifel, dass ein Vormund entweder für eine bestimmte Dauer, beginnend ab einem bestimmten Datum, unter bestimmten Bedingungen oder sogar vor der Ernennung eines Erben ernannt werden kann.
von vivian.c am 08.11.2016
Es wird nicht bezweifelt, dass ein Vormund für eine bestimmte Zeit oder ab einem bestimmten Zeitpunkt oder unter einer Bedingung oder vor der Erbeinsetzung bestellt werden kann.