Ergo hi quibus intra tempus agere volentibus obicitur exceptio aut pacti conventi aut alia similis, differe debent actionem et post tempus agere:
von Jaron am 28.04.2021
Daher sollten diejenigen, denen beim Wunsch, innerhalb der Frist zu klagen, eine Einrede eines vereinbarten Paktes oder einer ähnlichen Einrede entgegengesetzt wird, die Klage aufschieben und nach Ablauf der Frist einreichen.
von christina.r am 06.04.2021
Daher sollten diejenigen, die bei dem Versuch, eine Klage innerhalb der Frist einzureichen, mit einer Einrede aufgrund eines Vertrags oder einer ähnlichen Vereinbarung konfrontiert werden, ihre Klage aufschieben und diese nach Ablauf der Frist verfolgen.