Sic itaque discretis actionibus, certum est, non posse actorem rem suam ita ab aliquo petere SI PARET EUM DARE OPORTERE:
von muhamed.9849 am 21.07.2016
Nachdem verschiedene Arten rechtlicher Handlungen unterschieden wurden, ist es offensichtlich, dass ein Kläger sein Eigentum nicht mittels der Rechtsformel zurückfordern kann, wenn ersichtlich ist, dass er etwas zu leisten verpflichtet ist.
von peter.907 am 19.08.2023
Demnach, nachdem die Handlungen getrennt worden sind, steht fest, dass ein Kläger sein Eigentum nicht fordern kann, WENN ERSICHTLICH IST, DASS ER ES GEBEN MUSS: