Ceterae ex ipsius praetoris iurisdictione substantiam capiunt.
von clara.s am 10.12.2015
Die anderen beziehen ihre Grundlage aus der Jurisdiktion des Prätors selbst.
von fynn.964 am 22.06.2024
Die anderen Rechtsbehelfe leiten ihre Befugnis aus der Jurisdiktion des Prätors selbst ab.