Hoc solito more corrigentes, constitutionem scripsimus per quam definivimus, quando parens naturalis filium suum adoptandum alii dederit, integra omnia iura ita servari atque si in patris naturalis potestate permansisset nec penitus adoptio fuerit subsecuta:
von nael.924 am 10.04.2022
In Übereinstimmung mit herkömmlicher Praxis haben wir eine Verfügung erlassen, durch die wir festgelegt haben, dass wenn ein natürlicher Elternteil seinen Sohn zur Adoption an einen anderen übergibt, alle Rechte ungeschmälert gewahrt bleiben, so als wäre er in der Gewalt des natürlichen Vaters verblieben und die Adoption wäre nicht erfolgt:
von bruno.875 am 13.03.2024
Gemäß unserer üblichen Praxis der Korrektur haben wir ein Gesetz erlassen, das festlegt, dass bei einer Adoption durch den Geburtselternteil alle rechtlichen Ansprüche genau so bestehen bleiben, als wäre das Kind weiterhin der väterlichen Gewalt des Geburtsvaters unterstellt und die Adoption nie erfolgt: