Nostra autem constitutione exceptus est is quem parens naturalis adoptandum susceperit:
von leonie964 am 17.06.2013
Jedoch macht unser Gesetz eine Ausnahme für jemanden, den sein Elternteil zur Adoption zurückgenommen hat:
von mina.c am 18.04.2016
Nach unserer Verfassung wird jedoch derjenige ausgenommen, den ein natürlicher Elternteil zur Adoption angenommen hat: