Quod ex nostra constitutione omnimodo inducitur, ut emancipationes liberorum semper videantur contracta fiducia fieri, cum apud antiquos non aliter hoc obtinebat nisi specialiter contracta fiducia parens manumisisset.
von olivia.u am 31.07.2014
Nach unserem Gesetz werden alle Emanzipationen von Kindern nunmehr automatisch als Treuhandvereinbarung betrachtet, während in früheren Zeiten dies nur galt, wenn der Elternteil bei der Freilassung des Kindes ausdrücklich eine Treuhandvereinbarung getroffen hatte.
von nicklas916 am 22.05.2017
Was durch unsere Verfassung in jeder Hinsicht eingeführt wird, dass Emanzipationen von Kindern stets als mit Treuhandvertrag geschlossen erscheinen, während bei den Alten dies nicht anders erlangt wurde, es sei denn, der Elternteil hätte mit speziell geschlossenem Treuhandvertrag freigelassen.