Cui enim non est cognitum antiquos iudices non aliter iudicialem calculum accipere, nisi prius sacramentum praestitissent omnimodo sese cum veritate et legum observatione iudicium esse disposituros?
von marlo.q am 02.12.2023
Wem wäre es nicht bekannt, dass die alten Richter den gerichtlichen Beschluss nicht anders annahmen, es sei denn, sie hätten zunächst geschworen, das Urteil mit vollkommener Wahrheit und Beachtung der Gesetze zu fällen?
von hannes.873 am 20.03.2023
Wer wüsste nicht, dass in alten Zeiten Richter ihre Entscheidungen nicht anders fällten, als nachdem sie zuvor einen Eid geschworen hatten, den Prozess wahrhaftig und in Übereinstimmung mit den Gesetzen zu führen?