Rem non novam neque insolitam adgredimur, sed antiquis quidem legislatoribus placitam, cum vero contempta sit, non leve detrimentum causis inferentem.
von medina955 am 23.10.2024
Wir unternehmen etwas, das weder neu noch ungewöhnlich ist, sondern vielmehr etwas, das alte Gesetzgeber gebilligt haben, das jedoch, wenn es vernachlässigt wird, erheblichen Schaden für Rechtsfälle verursacht.
von aurora936 am 22.12.2019
Eine Sache, die weder neu noch ungewöhnlich ist, unternehmen wir, die den alten Gesetzgebern durchaus gefällig war, und die, wenn sie tatsächlich verachtet wird, nicht geringen Schaden den Angelegenheiten zufügt.