Ad legitimam successionem nihilo minus vocatur etiam parens qui contracta fiducia filium vel filiam, nepotem vel neptem ac deinceps, emancipat.
von vinzent.962 am 25.06.2013
Zur legitimen Erbfolge wird gleichwohl auch der Elternteil gerufen, der nach Abschluss einer Fiduzia seinen Sohn oder seine Tochter, Enkel oder Enkelin und so weiter emanzipiert.
von laura.o am 30.05.2022
Ein Elternteil, der seinen Sohn, seine Tochter, Enkel, Enkelin oder andere Nachkommen durch einen Treuhandvertrag emanzipiert, behält gleichwohl sein Recht auf gesetzliche Erbfolge.