Nam si parens filium vel filiam, nepotem vel neptem, et deinceps, impuberes manumiserit, legitimam nanciscitur eorum tutelam:
von marlene.968 am 08.02.2014
Denn wenn ein Elternteil einen Sohn oder eine Tochter, einen Enkel oder eine Enkelin und deren Nachkommen, die minderjährig sind, emanzipiert hat, erwirbt er deren gesetzliche Vormundschaft:
von alice.832 am 22.01.2018
Wenn ein Elternteil ein minderjähriges Kind (sei es Sohn oder Tochter), Enkelkind oder weitere Nachkommen aus der elterlichen Sorge entlässt, wird er automatisch zu deren gesetzlichem Vormund: