Nam si quis filium aut filiam, nepotem aut neptem ex filio, et deinceps, impuberes emancipaverit, legitimus eorum tutor erit.
von markus.j am 12.09.2019
Denn wenn jemand einen Sohn oder eine Tochter, einen Enkel oder eine Enkelin durch einen Sohn und so weiter, während sie unmündig sind, emanzipiert hat, wird er deren gesetzlicher Vormund sein.
von ilias967 am 12.07.2024
Wenn jemand seine minderjährigen Kinder (Söhne oder Töchter), Enkelkinder (über die Linie des Sohnes) oder weitere Nachkommen emanzipiert, wird er deren gesetzlicher Vormund.