Ut liceat vobis prima legum cunabula non ab antiquis fabulis discere, sed ab imperiali splendore appetere, et tam aures quam animae vestrae nihil inutile nihilque perperam positum, sed quod in ipsis rerum optinet argumentis, accipiant, et quod in priore tempore vix post quadriennium prioribus contingebat, ut tunc constitutiones imperatorias legerent, hoc vos a primordio ingrediamini, digni tanto honore tantaque reperti felicitate, ut et initium vobis et finis legum eruditionis a voce principali procedat.
von jaron.939 am 20.05.2022
Euch ist es nunmehr gestattet, die Grundlagen des Rechts nicht aus alten Geschichten zu lernen, sondern direkt von kaiserlicher Autorität. Auf diese Weise werden sowohl eure Ohren als auch eure Geister nichts Nutzloses oder Fehlplatziertes empfangen, sondern nur das, was in der Praxis als wahr erwiesen ist. In der Vergangenheit konnten Studenten kaum vor Ablauf von vier Studienjahren kaiserliche Verfassungen lesen, ihr jedoch könnt bereits vom ersten Tag an damit beginnen. Ihr seid als würdig dieses großen Ehrens und Glücks befunden worden, sodass eure gesamte juristische Ausbildung, von Anfang bis Ende, direkt aus den Worten des Kaisers stammen wird.
von ruby.w am 05.06.2021
Auf dass es euch gestattet sei, die ersten Wurzeln der Gesetze nicht aus alten Erzählungen zu lernen, sondern sie aus kaiserlichem Glanz zu suchen, und damit sowohl eure Ohren als auch eure Geister nichts Unnützes und nichts Falsch Platziertes empfangen, sondern das, was in den Beweisen der Dinge selbst begründet liegt, und was in früheren Zeiten kaum vor vier Jahren den Vorherigen geschah, dass sie dann die kaiserlichen Verfassungen lesen konnten - dies mögt ihr von Beginn an in Angriff nehmen, würdig solch großer Ehre und solch großen Glücks, dass sowohl der Anfang als auch das Ende eurer rechtlichen Bildung von der maßgeblichen Stimme ausgehen.