Igitur post libros quinquaginta digestoram seu pandectarum, in quos omne ius antiquum collatum est (quos per eundem virum excelsum Tribonianum nec non ceteros viros illustres et facundissimos confecimus), in hos quattuor libros easdem institutiones partiri iussimus, ut sint totius legitimae scientiae prima elementa.
von emil826 am 13.07.2015
Daher haben wir nach den fünfzig Büchern der Digesten (auch Pandekten genannt), in denen das gesamte alte Recht zusammengetragen ist und die wir mit Hilfe des ausgezeichneten Tribonian und anderer herausragender und hochqualifizierter Experten verfasst haben, angeordnet, diese Institutionen in vier Bücher zu gliedern, um eine grundlegende Einführung in das gesamte Rechtsgebiet zu bieten.
von emily.f am 24.07.2019
Daher haben wir nach den fünfzig Büchern der Digesta oder Pandekten, in die das gesamte alte Recht gesammelt wurde (die wir durch denselben ausgezeichneten Mann Tribonianus und auch andere berühmte und sehr beredte Männer vervollständigt haben), eben diese Institutionen in diese vier Bücher zu unterteilen angeordnet, damit sie die ersten Grundelemente der gesamten rechtmäßigen Wissenschaft seien.