Post quem servaeus et veranius et vitellius consimili studio et multa eloquentia vitellius obiecere odio germanici et rerum novarum studio pisonem vulgus militum per licentiam et sociorum iniurias eo usque conrupisse ut parens legionum a deterrimis appellaretur; contra in optimum quemque, maxime in comites et amicos germanici saevisse; postremo ipsum devotionibus et veneno peremisse; sacra hinc et immolationes nefandas ipsius atque plancinae, peritam armis rem publicam, utque reus agi posset, acie victum.
von fillipp918 am 19.05.2015
Daraufhin brachten Servaeus, Veranius und Vitellius Anklage gegen Piso, wobei Vitellius besonders beredt sprach. Sie behaupteten, dass Piso aus Hass auf Germanicus und mit revolutionären Absichten die Truppen verdorben habe, indem er ihnen zügellose Ausschreitungen und Misshandlungen der Verbündeten gestattete, bis hin zum Punkt, an dem die schlimmsten Soldaten ihn ihren Vater nannten. Sie sagten, er sei grausam zu allen guten Männern gewesen, insbesondere zu Gefährten und Freunden des Germanicus, und habe Germanicus schließlich durch Flüche und Gift getötet. Zudem beschuldigten sie ihn und Plancina, verbotene Rituale und Opfer durchgeführt, den Staat mit bewaffneter Macht angegriffen und schließlich in der Schlacht besiegt worden zu sein, bevor er vor Gericht gestellt werden konnte.
von viktor847 am 18.10.2014
Nach ihm erhoben Servaeus, Veranius und Vitellius mit ähnlichem Eifer und Vitellius mit großer Beredsamkeit Anklage, dass Piso aus Hass gegen Germanicus und Verlangen nach Umwälzung die Soldatenmassen durch Zügellosigkeit und Verletzungen der Verbündeten derart korrumpiert habe, dass er von den schlimmsten Männern als Vater der Legionen bezeichnet wurde; dass er umgekehrt gegen alle besten Männer, besonders gegen die Begleiter und Freunde des Germanicus, gewütet habe; dass er ihn schließlich durch Flüche und Gift zerstört habe; dass daher heilige Rituale und abscheuliche Opfer von ihm und Plancina vollzogen worden seien, die Republik mit Waffen angegriffen worden sei und er, um vor Gericht gestellt zu werden, in der Schlacht besiegt worden sei.